Rechtslage von CBD in Deutschland und Österreich

CBD Rechtslage in Deutschland und Österreich » Hempions

In unserem Artikel zur Rechtslage von Cannabidiol (CBD) haben wir die wichtigsten Punkte für Österreich und Deutschland zusammengefasst.

CBD und weitere Cannabinoide kommen vor allem in den Blütenständen, Blättern und Stängeln der Hanfpflanze vor.

Im Gegensatz dazu enthalten Hanfsamen und Erzeugnisse daraus keine nennenswerten Mengen an CBD.

Somit betreffen die Regelungen im Artikel keine Lebensmittel wie beispielsweise Hanfsamen, Hanfprotein oder Hanf-Crunchies.
Auch wenn wir die aktuelle Lage im Artikel so gut es geht zusammengefasst haben, können wir keine Rechtssicherheit gewähren. Dies kann nur ein entsprechender Rechtsexperte.

Übersicht von CBD Rechtslage

Zusammenfassung

In den folgenden Tabellen findest du eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage von CBD (Stand April 2020). Mit einem Klick auf den jeweiligen Bereich kommst du auf die entsprechende Stelle im Artikel.

Für Konsumenten

BereichDeutschlandÖsterreich
CBD-Öllegal, THC-Gehalt <0,2%legal, THC-Gehalt <0,3%
CBD-Blütenillegallegal, THC-Gehalt <0,3%
CBD-Teelegal, THC-Gehalt <0,2%legal, THC-Gehalt <0,3%
Anbau von CBDillegallegal, THC-Gehalt <0,3%

Im gewerblichen Bereich: Hersteller und Verkäufer

Bereichin Deutschlandin Österreich
CBD-Öllegal, auch als Nahrungs-ErgänzungsmittelAls Nahrungs-Ergänzungsmittel (& Kosmetika) illegal, als Aromaprodukt legal mit dem Zusatz “nicht zum Verzehr geeignet”, THC-Gehalt <0,3%
CBD-Blütenillegallegal, als Aromablüten
CBD-TeeGrauzone, THC-Gehalt <0,2%legal, THC-Gehalt <0,3%
Anbau von CBDlegal, als Landwirt mit Registrierung, EU-Nutzhanflegal, als Landwirt mit Registrierung, nur EU-Nutzhanf

Novel Food Verordnung in Bezug auf CBD

Die Novel Food Verordnung (VO (EU) 2015/2283) regelt die Zulassung von Lebensmitteln, für die noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Deshalb müssen diese eine Sicherheitsprüfung bestehen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.

In der Verordnung werden Stoffe als neuartig bezeichnet, wenn sie nicht vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind.

Im öffentlichen Novel Food Katalog der EU ist Cannabis sativa als “nicht neuartig” gelistet. Zudem gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf einzelne Pflanzenteile.

Im Gegensatz dazu wird CBD als Einzelsubstanz als Novel Food beurteilt. Da eine Zulassung gemäß Novel Food Verordnung nicht erfolgt ist, ist CBD nicht verkehrsfähig. Der Antrag auf Genehmigung von CBD als neuartiges Lebensmittel liegt der EU-Kommission bereits vor.
Deshalb spielt die Produktionsmethode bei bei CBD-Produkten eine wichtige Rolle. Es gilt:

  • Kein Novel Food: CBD-Gehalt im Produkt ist gleich dem Gehalt an CBD in der Ausgangspflanze. Somit ist das Produkt verkehrsfähig, sofern die jeweiligen weiteren Bestimmungen je Produktgruppe eingehalten werden. 
  • Novel Food: CBD-Gehalt im Produkt entspricht nicht dem Gehalt an CBD in der Ausgangspflanze. Damit ist das Produkt nicht als Lebensmittel verkehrsfähig.

Rechtslage von CBD-Öl

In Deutschland

In Deutschland ist die Rechtslage für Konsumenten von CBD unkompliziert: CBD-Öle aus Vollspektrum-Extrakten mit einem THC-Wert unter 0,2% sind legal.

Die Regelungen für Hersteller sind jedoch komplexer. Ob CBD-Öl in Deutschland zum Verkauf zugelassen ist, hängt ab von:

  • den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen: Der Hersteller muss die Sicherheit von Lebensmitteln garantieren
  • dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Folgende Punkte sind erforderlich, damit CBD-Öl als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel eingestuft wird: 

  • THC-Wert unter 0,2% 
  • Keine Anführung von Heilversprechen
  • Geringer Zusatz des verschreibungspflichtigen Wirkstoffes CBD
  • Bei Lebensmittel ist darauf zu achten, dass die zugesetzten Inhaltsstoffe wegen der pharmakologischen Wirkung nicht als Arzneimittel einzustufen sind

Pharmakologische Wirkung

Aktuell ist noch ungeklärt, ob von einem herkömmlichen CBD-Öl eine pharmakologische oder nur physiologische Wirkung ausgeht. Grundsätzlich wird jedoch von keinem pharmakologischen Effekt ausgegangen.

Extrahiertes oder isoliertes CBD kann aufgrund der pharmakologische Wirkung als Arzneimittel eingestuft werden. Somit müsste isoliertes CBD in Deutschland ein rezeptpflichtiges Medikament sein.

Die Landesbehörden können den Vertrieb von CBD-Ölen untersagen, wenn sie eine pharmakologische Wirkung nachweisen.

In Österreich

Die rechtliche Situation für Konsumenten ist auch hier unkompliziert: CBD-Öle aus Vollspektrum-Extrakt mit einem THC-Wert unter 0,3% sind legal. Auch jegliche andere Form von CBD-Produkten sind für Konsumenten legal. CBD Isolate und Produkte daraus sind jedenfalls nicht erlaubt. 

Für Erzeuger und Verkäufer ist die Lage komplizierter:

In Österreich ist der Verkauf von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD generell verboten. Grund dafür ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums vom Dezember 2018. Das Ministerium beruft sich dabei auf die Novel Food Verordnung.

Somit sind Lebensmittel und Kosmetika mit CBD in Österreich grundsätzlich nicht legal verkäuflich. Weiters ist der Zusatz “Nicht zum Verzehr geeignet” erforderlich.

Nach wie vor ist fraglich, ob der Erlass des Gesundheitsministeriums richtig ist. Dieser kann nämlich bestehende Gesetze und EU-Normen nicht aushebeln, wie die Novel Food Verordnung.  Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt jedoch bis dato nicht vor.

Da jedoch die Hanfpflanze selbst nicht unter die Novel Food Verordnung fällt sind Extrakte aus der Hanfpflanze wiederum legal verkäuflich. Deshalb bieten viele Hersteller von CBD-Produkten lediglich Hanfextrakte an, welche CBD enthalten. Darunter fallen insbesondere Vollspektrum-Extrakte aus der Hanfpflanze. 

Rechtliche Lage von CBD-Blüten und CBD-Tee

In Deutschland

Bei CBD-Blüten ist das deutsche Gesetze für Endverbraucher eindeutig: Sowohl Erwerb als auch Besitz von CBD-Blüten ist nicht erlaubt. Grund dafür ist insbesondere, dass auch bei einem niedrigen THC-Gehalt der Blüten der Missbrauch nicht auszuschließen ist.

Hingegen ist die Regelung im wissenschaftlichen und gewerblichen Bereich eine andere. Blüten aus EU-Nutzhanf mit einem THC-Gehalt unter 0,2% sind hier legal. Voraussetzung ist, dass sie den Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

Deshalb werden oftmals CBD Blüten als “Urprodukt – nicht zur Einnahme bestimmt” verkauft. Ein Urprodukt ist ein Ausgangsstoff, welcher der Gewinnung von Naturerzeugnisse dient. Damit berufen sich Verkäufer auf eine Grauzone im Gesetz, die vielfach Auslegungssache ist. 

Bei CBD-Teeist die Lage ähnlich. Diese fallen jedoch nicht unter die Novel-Food Verordnung, wie bereits zuvor erwähnt. Deshalb darf Tee als Lebensmittel angeboten werden.

Gemäß Betäubungsmittel-Gesetz gilt dennoch das gleiche wie für Endkunden: Bei CBD-Tee ist ein Missbrauch nicht auszuschließen. Grund dafür ist, dass durch Extraktion des THC Tee theoretisch Suchtgift hergestellt werden könnte.

Endkunden können jedoch davon ausgehen, dass Lebensmittel die rechtlichen Regelungen einhalten. Für die Einhaltung dieser Regelungen sind der Lebensmittelunternehmer und die Behörden verantwortlich. 

Fazit:

  • Wir raten vom Erwerb und Besitz von CBD-Blüten unbedingt ab. Beides ist strafbar, auch wenn Grauzonen im Gesetz bestehen. 
  • Im Gegensatz dazu wird CBD-Tee als Lebensmittel verkauft. Damit kann der Endverbraucher davon ausgehen, dass die Produkte den Vorschriften entsprechen. Die Verantwortung für die Sicherheit des Lebensmittels trägt der Hersteller.

In Österreich

In Österreich fällt CBD nicht unter das Suchtmittelgesetz. Laut aktueller Rechtslage für CBD sind somit Besitz und Konsum jeglicher Produkte legal. Dazu muss lediglich der THC-Gehalt unter 0,3% liegen. Im Gegensatz zu Deutschland dürfen auch Endverbraucher CBD-Produkte besitzen. Voraussetzung ist, dass kein Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge leicht oder wirtschaftlich rentabel gewonnen werden kann.

Uns liegen keine Informationen über Methoden vor, mit denen die  Extraktion von THC aus CBD-Produkten rentabel oder leicht möglich ist.
Deshalb sind CBD-Blüten in Österreich legal. Sie dürfen gemäß Gesundheitsministerium nicht als Rauchwaren angepriesen und verkauft werden. Grund dafür ist, dass der THC-Gehalt beim Verbrennen die Grenze von 0,3% übersteigen kann. In CBD-Blüten werden deshalb meist als “Aroma-Blüten” angeboten.

CBD-Tee ist in Österreich eindeutig legal. Da es sich nicht um Extrakte handelt, fallen diese nicht unter die Novel Food Verordnung. Da diese als Lebensmittel angeboten werden, kann eine leichte Herstellung von Suchtmitteln zudem ausgeschlossen werden.

Fazit:

  • Erwerb und Besitz von CBD-Produkten aller Art ist für Privatpersonen erlaubt. Dabei darf die Grenze von 0,3% THC nicht überschritten werden. 
  • In vereinzelten Fällen kann es vorkommen, dass die Polizei CBD-Blüten zur THC-Analyse mitnimmt. Deshalb die Rechnung vom Erwerb immer mitnehmen und aufbewahren.

Rechtliche Lage für den Anbau von CBD

Die Regelungen zum Anbau von Hanf sind sehr unterschiedlich. In diesem Kapitel gehen wir nur auf die wichtigsten Punkte ein.

In Deutschland 

Die Bestimmungen in Deutschland für Privatpersonen sind klar: Der Anbau von Hanf ist illegal. Unabhängig davon, wie hoch der Gehalt an THC oder CBD ist. Deshalb ist schon der Anbau einer entsprechenden Pflanze strafbar.

Im Gegensatz dazu dürfen landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen Hanf anbauen. Voraussetzung dafür ist, dass nur zertifiziertes Saatgut von EU-Nutzhanf verwendet wird. Dazu muss der Bauer dies vor Aussaat den Behörden melden.

In Österreich

Privatpersonen in Österreich dürfen Hanf unter bestimmten Voraussetzungen legal anbauen. Der Anbau mit der Absicht zur Gewinnung von Suchtmitteln ist verboten. Erlaubt ist:

  • Der Anbau von Hanf aus dem EU-Sortenkatalog. Voraussetzung ist, dass dieser den THC-Gehalt von 0,3% niemals überschreitet. 
  • Der Besitz von Hanfpflanzen, die nicht blühen – unabhängig von der Sorte. Sobald die Pflanzen blühen, sind sie jedoch illegal – insbesondere wenn der THC-Gehalt über 0,3% liegt. 

Weiterführende Quellen:

Haftungsausschluss und allgemeiner Hinweis zu medizinischen Themen

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